Rechtsanwalt aus Überzeugung

Michael Schinagl, Jahrgang 1968, hat seine Schulausbildung u.a. in Bordeaux (F), Dover (UK) und in Tonbridge Wells (UK) erworben und in England mit den „A-Levels“ (~Abitur) sowie in Deutschland mit dem Abitur abgeschlossen.  Im Anschluss studierte er Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin. Nach dem ersten Staatsexamen nahm er ein Angebot der international renommierten Goodrich Riquelme Asociados aus Mexico City wahr, um erste internationale Erfahrungen zu sammeln.

Er setzte durch, dass er als der erste nicht-deutsche Beamte das Referendariat durchlaufen kann. Sein Referendariat schloß er im Alter von 29 Jahren mit dem zweiten Staatsexamen ab und eröffnete 1998 eine eigene Kanzlei. Im Jahr 2003 erhielt er die Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zur gemeinsamen Berufsausübung mit anderen fachlich spezialisierten Rechtsanwälten schloss er sich zur Kanzlei BDHSW zusammen, deren Gründungspartner er ist.

Regelmäßige Fortbildungen und eigene Dozententätigkeit (u.a. Vorträge zum Arbeits- und Urheberrecht), sowie Veröffentlichungen gehören ebenfalls zu seinem beruflichen Engagement. Im Jahr 2013 hat Michael Schinagl nun auch die ´Zulassung als Vater´ erhalten und genießt seine freien Stunden mit der Familie.

Darüber hinaus engagiert sich Rechtsanwalt Schinagl dauerhaft und teilweise pro bono in Interessengruppen, Initiativen, Projekten und Verbänden, auch um frühzeitig an juristischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktiv beteiligt zu sein.  Als langjähriges Mitglied des Kuratoriums sowie als „General Counsel“ berät er die auf digitale Teilhabe ausgerichtete Berliner Stiftung „The Document Foundation“.

 

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