`Wesentliches verhandeln, Notwendiges erstreiten.´
Das Arbeitsrecht unterteilt sich in das individuelle Arbeitsrecht, die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und das Kollektivarbeitsrecht, bei dem es um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats geht.
Viele Erwerbstätige und die meisten Unternehmen haben tägliche Berührung mit diesem Rechtsgebiet – das macht das Thema ebenso bedeutsam wie vielfältig. Die daraus entstehenden Fragestellungen und deren Lösungen haben unmittelbare Auswirkungen auf ein erfolgreiches Erwerbsleben und den Geschäftsalltag der Beteiligten.
Eine kompetente Begleitung, die hilft die oft gegensätzlichen Interessen zum Ausgleich zu bringen, mindert Risiken und eröffnet Chancen für mittelständische Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften oder den einzelnen Arbeitnehmer.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Schinagl
vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer