Michael Schinagl Beratungsfelder Urheberrecht

 ´Kreative und Querdenker* erbringen ca. 65 Mrd. EUR (2,3%) der volkswirtschaftlichen Gesamtleistung

– es gilt Ihre Rechte zu wahren.´

 

 

Urheberrecht ist seit Anbeginn ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.

Das Urheberrecht schützt das geistig-kulturelle Schaffen von Urhebern und deren Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst und regelt die Handhabung von Nutzungsrechten am Werk. Zu den Urhebern zählen u.a. Künstler, Medienschaffende und Wissenschaftler. Rechte genießen aber auch die Inhaber von Leistungsschutzrechten (z.B. Verleger).

In langjähriger Vertretung von Agenturen (Werbung, Schauspiel), Produzenten (Musik, TV, Kino und Computerspiele), Verlagen und Journalisten bis hin zu namhaften Einzelpersonen und eines überregionalen Fernsehsenders konnte Rechtsanwalt Schinagl sowohl hohe Fachkompetenz als auch seine umfangreiche Prozess-Erfahrung einbringen und detaillierte Branchenkenntnis erwerben. Neben der individuell abgestimmten und langjährig routinierten Beratung etablierter Unternehmen der Kreativwirtschaft widmet er der Unterstützung der ´noch jungen Kreativen´ besondere Aufmerksamkeit.

Details:

  • Klärung des Ob und Wie eine Schutzfähigkeit von Werken besteht
  • Beratung und Betreuung von Lizenzverträgen
  • Klärung der Urheberrechte im Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen des Urhebers
  • Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
  • Titelschutz-Anzeigen

* Den Begriff „Querdenker“ habe ich bereits vor den Corona-Aluhüten benutzt.