´Ein eindeutiger Nachweis der Urheberschaft verringert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten.´

Bei professioneller Vermarktung von urheberrechtlichen Werken trifft Kunst auf Kommerz – im besten Sinne.

Anhand des Werks allein (z.B. Foto, Artikel, Zeichnung, Software-Code) kann man den Urheber oft nicht eindeutig erkennen. Der Gesetzgeber bietet Urhebern kein einfaches und schnelles Verfahren zum Nachweis der Urheberschaft. Vor einer Präsentation des Werkes bei Dritten ist das Werk deshalb weitgehend ungeschützt. Dritte könnten ebenfalls behaupten, Urheber zu sein oder sich die Werkinhalte rechtswidrig aneignen (Stichwort „Ideenklau“). Zur professionellen Vermarktung durch Produzenten und Verleger ist eine Präsentation jedoch unumgänglich, ebenso bei einem Etat-Pitch einer Werbeagentur.

Deshalb sollte ein urheberrechtlicher Nachweis noch vor der Präsentation geschaffen werden, um eine eindeutige Zuordnung des Werks zum Urheber zu gewährleisten. Rechtsanwalt Schinagl ermöglicht einen Nachweis und unterstützt damit Kreative, Schöpfer und Urheber, insbesondere ´junge Kreative´, um deren urheberrechtliche Interessen bei einer professionellen Vermarktung ausreichend zu sichern.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit der urheberrechtliche Nachweis rechtzeitig erstellt werden kann.