Michael Schinagl Beratungsfelder MedienrechtPrivatsphäre ist ein Luxusgut. Auch Unternehmen haben Anspruch auf den Schutz interner Informationen. Die Verbreitung falscher Informationen ist nicht durch die durch das Grundgesetz gewährleistete Pressefreiheit geschützt.

Unter Zeitdruck werden Informations-Defizite gelegentlich nicht erkannt. Wettbewerbs-Druck kann zu unrichtigen Darstellungen verleiten. Unvollständige und falsche Berichterstattung sowohl in der Presse, aber auch im Internet, kann sich dabei nachteilig auf Personen und Unternehmen auswirken. Auch einer scheinbaren Übermacht dominanter Massenmedien können aber Grenzen gesetzt werden. Neben Unterlassung, Gegendarstellung und Schadenersatzansprüchen als den klassischen anwaltlichen Vorgehensweisen können auch abgestimmte Darstellungen eine verzerrte öffentliche Wahrnehmung der Betroffenen nachhaltig korrigieren.

Die Kanzlei Schinagl vertritt ebenfalls langjährig Medienproduzenten (Verlage, Fernsehproduktionen, Fernsehsender, Internet-Dienste), die diese Erfahrungen meiden wollen und eine rechtliche Absicherung im Vorfeld der Veröffentlichung vorziehen. Auch bei der Berichterstattung zu sensiblen Themen kann so die Freiheit der Meinungsäußerung unter Wahrung des Quellenschutzes verteidigt werden.

In der täglichen Praxis wird eine Vielzahl medienrechtlicher Themen durch die Kanzlei Schinagl bearbeitet, die hier nicht alle dargestellt werden sollen. Kontaktieren Sie uns, damit wir bei der Klärung der Sachverhalte behilflich sein können.

Details:

  • Einstweilige Verfügungen und Klagen bei Presseveröffentlichungen
  • Reaktion oder Erstellung und Durchsetzung presserechtlicher Ansprüche von Abmahnung, Gegendarstellung, Unterlassung, Richtigstellung, Widerruf bis Schadenersatz /Geldentschädigung
  • Schutz von  Persönlichkeitsrechten allgemein, Medienpräsenz von Unternehmen, Presse-Kooperationen
  • Vertragsverhandlung (Produktion, Verlag, Lizenzen usw.) und Entwurf von Agenturverträgen, einschl. Prüfungen von Werbekampagnen
  • Verträge zu Auftragsproduktion / Co-Produktion, Lizenzen und Merchandising, Darstellerverträge, Produktionsverträge, Regie- und Autorenverträge, Verlagsverträge, Buchverträge sowie Verträge zu E-Books, Hörbuchproduktionsverträge, Producerverträge, Verfilmungsverträge,
  • Marken-/Domain-/Wettbewerbsrecht: Abmahnungen, Anmeldung und Betreuung von Gemeinschaftsmarken, Abgrenzungsvereinbarungen und Markenlizenzverträge
  • Titelschutz