Im Arbeitsrecht vertritt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber, mittelständische Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften und einzelne Arbeitnehmer. Zu den Tätigkeiten gehört neben der typischen Arbeitsrechtsauseinandersetzung (Abmahnung, Kündigung, Weiterbeschäftigung, Vergütung, Zeugnis usw.) auch die strategische Begleitung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen auch größerer Einheiten. Das Vertrags- und Kündigungsmanagement gehört ebenso zu seinen Aufgaben wie engagierte Prozessführung, die außergerichtliche Einigung und die Begleitung im Einigungsstellenverfahren. Als Sachverständiger (i.S.d. § 80 BetrVG) verhandelt er Interessenausgleiche und Sozialpläne.

Fachanwalt Schinagl verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Begleitung von Rechtsstreitigkeiten und Prozessen, die er auch durch die interessante rechtliche Vertretung von international namhaften Mandanten erworben hat.

Daraus resultiert ein breit gefächertes Netzwerk auch rund um das Rechtsgebiet Arbeitsrecht, womit Mandanten einen schnellen und effektiven Zugang zu fundiertem juristischen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichem Fachwissen erhalten.